Bundesregierung begrüßt Nachweismethode für Algengifte in Muscheln ohne Tierversuche
Das deutsche Referenzlabor war an der Entwicklung dieser Methode maßgeblich beteiligt. Algengifte in Muscheln gehören zu den stärksten bekannten biologischen Giften. Das EU-Lebensmittelhygienerecht enthält daher Höchstgehaltsregelungen für eine Reihe von Algengiften sowie Vorschriften zu den zugelassenen Nachweismethoden.
Für bestimmte marine Biotoxine wurde in der Europäischen Union (EU) seit 1991 der so genannte Maus-Bioassay als Referenzmethode vorgeschrieben, das heißt ein Toxinnachweis mit Hilfe von Tierversuchen. Dabei wird Mäusen ein Extrakt aus dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle injiziert. Der Tod der Mäuse gilt als Nachweis der fraglichen Biotoxine.
Die neue Nachweismethode macht Tierversuche entbehrlich und stellt zugleich eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Die bisherigen Tierversuche waren ungenauer und mit ihnen wurde vorhandenes Muschelgift nicht immer entdeckt. Zudem ist der Maus-Bioassay auch im Hinblick auf den Tierschutz nicht vertretbar, da alternative chemisch-physikalische Nachweisverfahren zur Verfügung stehen.
Die Mitgliedstaaten haben der neuen Methode in der Sitzung des Ständigen Ausschusses der EU für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 17. November 2009 mehrheitlich zugestimmt. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der vom Europäischen Referenzlabor noch durchzuführende Validierungsprozess zeitgerecht und erfolgreich abgeschlossen wird, so dass die Regelung zu der neuen Methode 2010 in Kraft treten kann.
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