DEKRA: Neue EU-Kosmetik-Verordnung tritt bald in Kraft
Schönheit ohne Reue
Die Verordnung Nr. 1223/2009 tritt am 11.07.2013 in Kraft und enthält Vorgaben, welche Stoffe in Kosmetika nicht enthalten sein dürfen (unter anderem CMR-Stoffe) und welche Farb- und Konservierungsstoffe erlaubt sind. Dabei gelten spezifische Ausnahmeregelungen. Da die Liste der CMR-Stoffe immer wieder erweitert wird, müssen Hersteller ständig auf dem neuesten Stand sein. Darüber hinaus sind in der neuen Kosmetik-Verordnung die Listen der erlaubten Farb- und Konservierungsstoffe sowie der Stoffbeschränkungen überarbeitet worden. Für jedes kosmetische Mittel muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person benannt werden.
Neu ist ebenfalls, dass die Kosmetika nicht mehr national angemeldet werden, sondern bei dem EU-Portal CPNP (Cosmetic Product Notification Portal) für alle EU-Länder. Die Meldung soll die medizinische Behandlung bei Vergiftungsfällen unterstützen, dient jedoch zusätzlich für Zwecke der Marktüberwachung, Marktanalyse, Evaluierung und Verbraucherinformation. So fordert der Gesetzgeber die verantwortlichen Importeure, Hersteller und Händler (Inverkehrbringer) auf, weitere Angaben und Informationen offenzulegen – entsprechend aufwändig ist die CPNP-Meldung, betonen die Experten von DEKRA. Alle Kosmetika müssen bis 11.07.2013 dort angemeldet sein. Es bleibt also vielen Firmen nur noch wenig Zeit, beobachtet DEKRA.
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