Startschuss für „Human Brain Project"
Das „Flaggschiff“ europäischer Gehirnforschung legt ab
Das „Human Brain Project“ ermöglicht erstmals und in bisher noch nicht dagewesener Dimension die gesamtheitliche Betrachtung und Integration sämtlicher an der Gehirnforschung beteiligter Forschungsdisziplinen auf europäischer Ebene. „Es gibt vielfältigste Bestrebungen in der Gehirnforschung. In dieser Vielfalt orten wir gleichzeitig auch ein großes Hindernis: Wir produzieren weltweit Daten und Fakten, verlieren uns mittlerweile aber in Details“, erklärt Wolfgang Maass, Leiter des Instituts für Grundlagen der Informationsverarbeitung der TU Graz. Die Grazer Forscher spielen als Leiter des Arbeitspakets "Principles of Brain Computation" eine entscheidende Rolle: „Wir bringen uns aus der Perspektive der Informatik ein, mit der zentralen Aufgabe, Prinzipien der Informationsverarbeitung im menschlichen Gehirn zu entschlüsseln. Konkret stellen wir uns der Frage, wie typische neuronale Schaltkreise funktionieren und ob sich Ihre Arbeitsweise auf Computerbausteine im Nanobereich übertragen lässt“, erläutert Maass. Die Arbeit der Grazer Forscher ist damit für alle der über 80 involvierten Partner entscheidend.
Wissenschaft weiter denken
Das „Future Emerging Technologies Programme“ der EU will einen Weg aus den Details ermöglichen: Für einen Zeitraum von zehn Jahren und ausgestattet mit einem Budget von 1 190 Millionen Euro sollen die so genannten „Flagship Projects“ wissenschaftliche Ergebnisse in bisher noch nie dagewesenem Ausmaß zusammenführen. Das Team rund um Maass ist neben der Universität Innsbruck, die mit „Education“ einen nicht-wissenschaftlichen Bereich betreut, das einzige aus Österreich, dass von Anfang an „mit an Bord“ ist – in einer weiteren Projektphase steigt auch das IST Austria ein.
Wolfgang Maass in der Academia Europea
Mitte September wurde der Informatiker Wolfgang Maass zum Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Die Mitgliedschaft der größten Wissenschaftsakademie Europas ergeht nach Nominierung durch eine Gutachterkommission, deren Wahl durch den Rat der Gesellschaft bestätigt werden muss. Zusätzlich gibt es zehn Parameter, anhand derer die wissenschaftliche Expertise der vorgeschlagenen Forscher belegt sein muss. Unter anderem zählen hierzu die Publikationen von mindestens 80 Beiträgen in internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder die Promotion von zehn Doktoranden.
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