SCHOTT ist jetzt Aktiengesellschaft
Alleinige Aktionärin der SCHOTT AG ist und bleibt die Carl-Zeiss-Stiftung. Eine Veräußerung der Aktien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Börsengang der SCHOTT AG ist daher nicht möglich.
Der bisherige Vorstandssprecher und designierte Vorstandsvorsitzende Dr. Udo Ungeheuer kommentierte den Abschluss der Umwandlung: "Die Rechtsform AG ist ein wesentliches Element zur weltweiten Stärkung unserer strategischen Wettbewerbsposition."
Mit der AG verbinden sich für den internationalen Technologiekonzern SCHOTT eine Reihe von strategisch wichtigen Veränderungen: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist international bekannt und anerkannt, was die Geschäftstätigkeit im Ausland erheblich erleichtert. Gleichzeitig erhält SCHOTT eine "Corporate Governance", die der Größe und internationalen Bedeutung des Unternehmens angemessen ist. Die Umwandlung von SCHOTT GLAS in eine rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft löst zudem den Haftungsverbund mit dem Schwesterunternehmen Carl Zeiss (Oberkochen) auf, das seit heute ebenfalls eine Aktiengesellschaft ist.
Für die Mitarbeiter ergeben sich zwei wesentliche Vorteile: Alle inländischen Mitarbeiter des SCHOTT Konzerns wählen künftig die Arbeitnehmervertreter im paritätisch besetzten Aufsichtsrat der SCHOTT AG. Daneben werden die Mitarbeiterrechte des neuen Statuts der Carl-Zeiss-Stiftung auf alle Mitarbeiter in Deutschland ausgedehnt.
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