Acht von insgesamt 16 Referenzlaboratorien am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) neu ernannt
Neben der Entwicklung von Analysemethoden und der Schiedsfunktion gehören auch die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten aus den Überwachungsbehörden der Bundesländer und die Bereitstellung von Referenzmaterial zu den Aufgaben von Referenzlaboratorien.
Die Ernennung zum Nationalen Referenzlaboratorium ist widerrufbar. Daher wird regelmäßig überprüft, ob die damit verbundenen Aufgaben mit kontinuierlicher Qualität erfüllt werden. "Ein Referenzlaboratorium setzt immer den Qualitätsmaßstab für alle anderen", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Die Ernennungen sind für uns daher Verpflichtung und Ansporn zugleich, zu den Besten in Deutschland und Europa zu gehören."
Folgende Nationale Referenzlaboratorien sind nunmehr im BfR angesiedelt: NRL für Salmonellen, NRL zur Überwachung von marinen Biotoxinen, NRL für die Überwachung von Viren und Bakterien in zweischaligen Weichtieren, NRL für Listeria monocytogenes, NRL für Koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus, NRL für Escherichia coli einschließlich verotoxinbildende E. coli, NRL für Campylobacter, NRL für Trichinellen, NRL für Antibiotikaresistenz, NRL für tierisches Protein in Futtermitteln, NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, NRL für Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, NRL für Mykotoxine, NRL für Dioxin und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln, NRL für die Epidemiologie der Zoonosen, Obergutachterstelle für die Auslandsweinkontrolle
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