Lebensmittel-Monitoring 2005: Grundnahrungsmittel überwiegend geringfügig belastet

19.01.2007

Mehl und Süßwaren waren im Jahr 2005 nur geringfügig mit gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen belastet. Bei Grundnahrungsmitteln wie Reis und Kartoffeln wurden keine oder nur vereinzelt Überschreitungen der gesetzlichen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt. In Reis, Pilzerzeugnissen sowie Spinat wurden erhöhte Schwermetallgehalte registriert. Frischer Spinat fiel erneut durch hohe Nitratgehalte negativ auf. Dies sind Ergebnisse des Berichts zum Lebensmittel-Monitoring 2005, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

Das Lebensmittel-Monitoring ermöglicht einen repräsentativen Überblick über die Belastung ausgewählter Lebensmittel in Deutschland. Der Bericht wird vom BVL jährlich auf der Grundlage von Daten aus den Bundesländern erstellt und basierte 2005 auf knapp 5200 Proben. In Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie in Fertiggerichten wurde häufig das möglicherweise krebserregende Reaktionsprodukt Furan nachgewiesen, allerdings in Mengen, die nach derzeitigem Kenntnisstand als gesundheitlich unbedenklich gelten. Auch erhöhte Konzentrationen an gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukten aus Schimmelpilzen in Apfelsaft, Traubenmost und Qualitätsschaumwein müssen Anlass für die betroffenen Hersteller sein, die Belastung ihrer Produkte zu reduzieren. Der Handel sollte aus Sicht des BVL im Rahmen des Qualitätsmanagements den Anteil belasteter Waren weiter reduzieren und damit das Vertrauen der Verbraucher stärken.

Mehr als zehn Prozent der untersuchten Proben von Orangen, Pfirsichen sowie einigen Küchenkräutern überschritten die Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Aus Sicht des BVL ist es zweckmäßig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern in der Landwirtschaft kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen, in denen beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Durch Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte können Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Im Hinblick auf allgemein in der Umwelt auftretende Organochlorverbindungen und Schwermetalle schnitten Tee- und Mettwurst, luftgetrocknete Salami, Forellen und Karpfen gut ab. Streichfähige Rohwurst und Räucherfisch wiesen auch überwiegend geringe Gehalte an Benzo(a)pyren auf, einer krebserregenden Substanz, die im Prozess des Räucherns gebildet werden kann.

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