Nährwertprofile sollen Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen
BfR stellt Konzept für eine wissenschaftliche Basis von Health Claims vor
Durch die Verordnung wird sich nicht nur für Verbraucher einiges ändern. Sie vereinheitlicht auch die heute in den Mitgliedsstaaten der EU noch sehr unterschiedlichen Regelungen zur Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen und dürfte so die Einordnung der Produkte durch die amtliche Lebensmittelüberwachung erleichtern. Und auch für die Industrie stellt sie eine Herausforderung dar: Wenn der wissenschaftliche Beweis geführt werden kann, dürfen sie künftig nicht nur mit Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffes ("Calcium ist wichtig für gesunde Knochen") werben, sondern auch mit Aussagen, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen ("Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen"). Solche Angaben sind in Deutschland bislang verboten.
Nährwertprofile sollen als wissenschaftliche Basis für derartige Aussagen dienen: Soll ein Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen, muss das Lebensmittel in seiner Zusammensetzung bestimmten Kriterien entsprechen. Weicht das Lebensmittel nur in Bezug auf einen der vorgegebenen Nährstoffgehalte ab, muss das vermerkt werden. Süßigkeiten, die wenig Fett, aber gleichzeitig viel Zucker enthalten, dürften also nur dann als "fettarm" beworben werden, wenn gleichzeitig auf einen möglichen hohen Zuckergehalt hingewiesen wird. So soll verhindert werden, dass Verbraucher einen höheren gesundheitlichen Nutzen erwarten, als das Lebensmittel tatsächlich bieten kann.
2005 wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aufgefordert, ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen zu erarbeiten. In den vergangenen zwei Jahren haben Experten des BfR gemeinsam mit externen Fachleuten an einem solchen Konzept gearbeitet und es nun im Rahmen des 3. BfR-Forums Verbraucherschutz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach diesem Konzept sollen Nährwertprofile die Gehalte verschiedener Nährstoffe und Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung berücksichtigen. Fett, gesättigte und trans-Fettsäuren könnten ebenso dazu gehören wie Salz und Zucker oder die ernährungsphysiologisch positiv bewerteten Vitamine, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren und Ballaststoffe. Letztere sollten nach Ansicht des BfR natürlich in einem Lebensmittel enthalten sein. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Lebensmittel durch Anreicherung für einen Health Claim qualifiziert.
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