BVL fordert von Monsanto bei Abgabe von MON810-Saatgut Vorlage eines Monitoringplans
Beobachtung der Umweltwirkungen des Genmais MON810 wird verbindlich vorgeschrieben
Die Abgabe gentechnisch veränderten Saatguts an Landwirte (Inverkehrbringen) ist in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt und bedarf einer Genehmigung. Wird kein zentralisiertes Verfahren durch die EU-Kommission beschritten, so erteilen nationale Behörden die EU-weit gültige Genehmigung. Für MON810 hatte die nationale französische Behörde 1998 die Zulassung ausgesprochen. Der EU-Ministerrat beschloss im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden Monitoringprogramme für neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch. Gleichzeitig sahen die Änderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. Im Zusammenspiel mit neueren EU-Regelungen wurde diese Verpflichtung zum Monitoring für Altgenehmigungen hinausgeschoben. Mit dem nun vom BVL an Monsanto ergangenen Bescheid wird das Unternehmen verpflichtet, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzuführen.
In MON 810 wurde mit gentechnischen Verfahren ein Wirkstoff eingeführt, der spezifisch gegen bestimmte Schmetterlingsarten wie den Maiszünsler wirkt, der regional in Deutschland als Maisschädling auftritt.
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