Das "Gefahrgut-Symposium Rhein-Main" von Infraserv Logistics nutzten 74 Teilnehmer, um sich einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutrecht zu verschaffen. "Das Konzept, in einem überschaubaren Zeitfenster viele für die einzelnen Unternehmen relevante Informationen zu vermitteln, stößt auf eine erfreuliche Resonanz", sagte Alois Strott, Geschäftsführer von Infraserv Logistics. Auch in diesem Jahr konnte Infraserv Logistics wieder kompetente Referenten für das Gefahrgut-Symposium Rhein-Main gewinnen. So informierte eingangs Helmut Rein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen bei den Gefahrgutvorschriften. Von der Begrenzung der Mengen bei privaten Beförderungen in wiederbefüllbaren Behältern über die neuen Vorgaben zur Freistellung von Lithiumbatterien bis hin zur Überarbeitung der Definitionen von Containern und Kleincontainern reichte die Palette der Änderungen, die es im Gefahrgutbereich zu beachten gilt. Außerdem wurde die Klassifizierung von Abfällen neu geregelt. Helmut Rein berichtete auch, dass bei der Beförderung begrenzter Mengen im Straßen- oder Schienenverkehr neue Kennzeichnungspflichten gelten, und informierte über die neuen Regelungen zur Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen. Der Referent bereitete die Teilnehmer auch auf bevorstehende Neuerungen vor. So muss die zusammengefasste EU-Gefahrgutrichtlinie voraussichtlich 2009 für den Straßen- und Schienenverkehr und 2011 für die Binnenschifffahrt umgesetzt werden. Außerdem steht die weitere Harmonisierung der Regelungen für beschränkte Mengen auf der Agenda der Gefahrgut-Experten, die sich auch mit speziellen Fragen wie der Bewertung von Duplexstählen oder der Berücksichtigung von Telematikanwendungen bei der Gefahrgutbeförderung beschäftigen werden. Rechtsanwalt Hans-Leo Bock aus Köln setzte sich in seinem Vortrag mit der Verfolgungspraxis bei transportrechtlichen Verstößen und der Ahndung im Bußgeldverfahren auseinander. So informierte er darüber, was bei einer Anhörung vor Ort beziehungsweise bei einem Bußgeldverfahren zu beachten ist. Der Jurist widmete sich auch der Rolle der Polizei, die bei transportrechtlichen Verstößen gleichermaßen als Anzeigenerstatter, Zeuge und Sachverständiger agiert. Weitere Themen seines Vortrages waren die Probleme, die mit der Beurteilung der Organisations- und Aufsichtspflicht in der Verfolgungspraxis verbunden sind. Einen pragmatischen Ansatz empfahl Hans-Leo Bock bei der Frage, ob beziehungsweise in welchem Umfang sich Unternehmen bei Bußgeldverfahren zur Wehr setzen sollten. Hier gelte es, die "wirtschaftlichste Lösung" anzustreben. Die Neuerungen, die beim Gefahrguttransport im Luftverkehr zu beachten sind, betreffen unter anderem die Verpackungsvorschriften. Özden Celik von der Fraport AG informierte die Teilnehmer, welche Fehler bei der Anbringung von Kennzeichen und Markierungen zu einem Transportausschluss führen können. Auch schadhafte Verpackungen haben zur Folge, dass Waren nicht transportiert werden dürfen. Dabei wird zwischen einfachen Mängeln, gravierenden Mängeln und Beschädigungen unterschieden. Einfache Mängel wie Schleifspuren oder Druckstellen an einer Kartonverpackung stehen einer Beförderung allerdings nicht im Wege. Özden Celik berichtete auch von der internationalen Harmonisierung der Verpackungsvorschriften. Im Interesse der Benutzer soll vermieden werden, dass Stoffe mit gleichen Eigenschaften und gleichen Verpackungsgruppen unterschiedlichen Verpackungsvorschriften zugeordnet werden. Vom Luftverkehr zum Seeverkehr: Irena Meyer, Gefahrgutbeauftragte von Infraserv Logistics, referierte über die Regelungen, die bei der Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren zu beachten sind. Hierbei gelten sowohl die Richtlinien für den Straßentransport wie auch die Gefahrgutverordnung See und der International Maritime Dangerous Goods Code. Irena Meyer berichtete, welche Pflichten von Verpackern und Verladern beziehungsweise Herstellern und Beladern der Beförderungseinheiten einzuhalten sind. Für den Ostsse-Fährverkehr gelten besondere Regelungen, die in dem "Ostseememorandum" zusammengefasst sind. Irena Meyer berichtete auch stellvertretend für Dr. Winfried Bresser von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über das "Global Harmonisierte System" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Das System dient der Implementierung weltweit gültiger Sicherheitsstandards, was angesichts des internationalen Handels und den unterschiedlichen Kennzeichnungssystemen erforderlich ist. Ein Basis-GHS wurde bereits 2002 verabschiedet, seitdem erfolgt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Daraus ergeben sich verschiedene Veränderungen für die Einstufung von Stoffen und Zubereitungen.