QIAGEN gewinnt Gerichtsverfahren gegen Third Wave Technologies, Inc.

Kartellklage abgewiesen

15.01.2008

QIAGEN Gaithersburg Inc. (ehemalig Digene Corporation), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der QIAGEN N.V. gab bekannt, dass ihrem Antrag auf Abweisung der von Third Wave Technologies Inc. eingereichten Klage im beschleunigten US-Verfahren (sog. summary judgment) stattgegeben worden ist.

Richterin Barbara B. Crabb am U.S. Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Wisconsin, USA, hat die Kartellklage gegen Digene abgewiesen unter Betonung dass es Third Wave "nicht gelungen sei, irgendwelches Fehlverhalten zu belegen" und hat QIAGENs Antrag auf Abweisung der Klage im beschleunigten Verfahren entsprochen.

Peer Schatz, Chief Executive Officer von QIAGEN, bemerkte hierzu, "QIAGEN ist sehr zufrieden mit dem heutigen Ergebnis, in welchem Richterin Crabb ausdrücklich in jedem einzelnen von Third Wave erhobenen Kartellvorwurf zu unseren Gunsten entschieden hat. Diese Entscheidung stellt klar, dass QIAGENs Marktführerschaft auf dem Gebiet HPV-Tests das Ergebnis des uns von unseren Kunden geschenkten Vertrauens in die Qualität und Leistung unserer molekularbiologischen HPV-Testsysteme ist, der überwältigenden klinischen Datenmenge zur Validierung unserer Produkte und der Tatsache, dass QIAGEN das erste und einzige Unternehmen mit einem molekulardiagnostischen HPV-Testsystem ist, das eine Zulassung der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA erhalten hat."

In ihrer Entscheidung hat Richerin Crabb angemerkt, dass Third Wave keinen Beweis erbracht habe, dass der Grund für die Tatsache, dass Third Wave nicht mehr Bestellungen für ihr Produkt erhalten hat, nicht in ungesetzlichen Handlungen von QIAGEN zu sehen ist, sondern vielmehr auf der Entscheidung der Kunden für den Kauf von QIAGENs FDA-zugelassenen Tests beruht. Gemäß Richterin Crabbs Entscheidung "verkauft QIAGEN ein Produkt, das viele Kunden dem Produkt des Klägers vorziehen, mit dem nicht überraschenden Ergebnis, das der Kläger nicht so viele Kunden wie gewünscht gewinnen konnte". Richterin Crabbs Entscheidung lautet weiter, dass das Gesetz weder die Wahl der Kunden hinsichtlich eines bestimmten Produktes einschränkt, noch Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitbewerber zu unterstützen."

Peer Schatz ergänzte weiter, dass das Unternehmen seine noch anhängige Patentstreitigkeit, in der QIAGEN Third Wave die Verletzung bestimmter von QIAGEN kontrollierter Patente vorwirft, energisch weiter vorantreiben wird.

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