Ohne Vorregistrierung droht Herstellungs- und Importstopp
REACH-Dienstleistungen von TÜV SÜD
"Zahlreiche Unternehmen sind durch REACH zum ersten Mal von den Regelungen des europäischen Chemikalienrechts betroffen", sagt Dr. Fritz Prechtl, REACH-Manager bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das gilt vor allem für nachgeschaltete Anwender, die umfassende Informationspflichten erfüllen und in bestimmten Fällen die Stoffe sogar selbst registrieren müssen. Für die Vorbereitung bleibt den Unternehmen nur wenig Zeit, bereits am 1. Juni 2008 beginnt die 6-monatige Vorregistrierungsfrist für Altstoffe. "Die Vorregistrierung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Stoff bis zur eigentlichen Registrierung im Rahmen von Übergangsfristen weiterhin verwendet werden kann", erklärt Dr. Prechtl. Die Übergangsfristen für die Weiterverwendung von Altstoffen sind nach Gefahrenpotenzial und Menge gestaffelt und gelten maximal bis zum Jahr 2018. "Nicht vorregistrierte Stoffe", so die Warnung des REACH-Managers, "dürfen ab 2009 in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt und auch nicht mehr in den europäischen Binnenmarkt importiert werden."
Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Hersteller, Importeure und Anwender mit einem umfassenden Dienstleistungspaket bei der fristgerechten Umsetzung der REACH-Verordnung. Die Leistungen umfassen unter anderem die Beratung zu REACH, die Prüfung von möglichen Auswirkungen im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse, die Entwicklung eines Handlungsplanes, die Erstellung von Stoffinventaren, die Abstimmung mit Lieferanten, Kunden und Behörden, die Erstellung und/oder Prüfung von Sicherheitsdatenblättern sowie die Erstellung von Registrierungsdossiers.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Analytik- und Labortechnik-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.