Gefahrstoffe: Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht
Neue Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 veröffentlicht
Die neue Technische Regel TRGS 400 soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Sie eröffnet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen. Diese können in Technischen Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer "mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung" des Herstellers eines chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Hiermit leistet die TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines chemischen Stoffes verpflichtet.
Weitere Kernpunkte der TRGS 400 sind die Informationsermittlung, das Gefahrstoffverzeichnis, das Vorgehen ohne vorgegebene Schutzmaßnahmen und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deutliche Erleichterungen, wenn an einem Arbeitsplatz nur Gefahrstoffe vorhanden sind, die als Haushaltsprodukte in Selbstbedienung erhältlich sind und die unter für Privathaushalte typischen Bedingungen verwendet werden. Die betrifft beispielsweise Maschinenspülmittel in Teeküchen, die Ausbesserung kleiner Lackschäden mit Stiften oder kleine Mengen von lösemittelhaltigen Klebstoffen.
Die TRGS 400 wurde im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Leitung von Rainer Hofmann, Umweltministerium Baden-Württemberg und Dr. Rolf Packroff, BAuA, in einen Arbeitskreis von Experten aus Behörden, Industrie und Gewerkschaften erarbeitet. Die TRGS 400 wird im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien, Ausgabe 11/12 (2008), S. 211 - 223 bekanntgemacht und steht auch als Download auf der Internetseite der BAuA zur Verfügung.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Analytik- und Labortechnik-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.