Neues Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Kraft

08.04.2008

Mit dem neu in Kraft getretenen "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" hat der Gesetzgeber die Rechte zweifelnder Mütter und Väter gestärkt. Da zur Klärung der Abstammung neben der Probe der zweifelnden Person mindestens eine weitere Probe analysiert werden muss und hierfür deren Zustimmung erforderlich ist, bestand bislang ein juristisches Dilemma. So konnte beispielsweise ein sorgeberechtigter Elternteil stellvertretend für das Kind die Zustimmung zum Test verweigern. Ein daraufhin "heimlich" bzw. ohne Zustimmung durchgeführter privater Test gab zwar Aufschluss über die tatsächliche Abstammung, wurde jedoch nicht als Beweis für ein gerichtliches Anfechtungsverfahren akzeptiert.

Mit dem neuen Verfahren wird diese Gesetzeslücke geschlossen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann das Gericht alle Beteiligten verpflichten, einen privaten Test durchzuführen. Ergibt der Test einen Ausschluss der Vaterschaft, kann daraufhin das ursprüngliche Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingeleitet werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, so dass die Möglichkeit bestehen bleibt, vor dem Gesetz weiterhin als Vater zu gelten, auch wenn dies biologisch nicht der Fall ist.

Offen bleibt die Frage, warum der Gesetzgeber noch keine Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter privater Vaterschaftstests geschaffen hat. Qualität und Sicherheit des Testergebnisses, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, all dies unterliegt keinerlei gesetzlicher Regelung. Bislang existieren lediglich Richtlinien für gerichtliche Abstammungsgutachten, die jedoch keineswegs verpflichtend sind.

"Es ist verantwortungslos, Menschen per Gerichtsbeschluss zur Teilnahme an einem DNA-Test zu verpflichten ohne gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass dieser Test auch sicher und datenschutzrechtlich einwandfrei durchgeführt wird." sagt Tobias Gerlinger, Vorstandsvorsitzender der humatrix AG, Anbieter privater Abstammungsanalysen. "Wenn Vaterschaftstests für unter EUR 200,00 von reinen Internetfirmen ohne qualifiziertes Personal und ohne eigenes Labor angeboten werden, muss der Gesetzgeber handeln. Heute wäre ein guter Zeitpunkt gewesen."

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