Umweltgesetzbuch verzögert Genehmigungen und behindert Investitionen in der Chemie
Anhörung der Verbände zum UGB im Bundesumweltministerium
Laut Koalitionsvertrag soll mit dem UGB ein integriertes Genehmigungsverfahren angestrebt werden, das die vielen bestehenden Verfahren zusammenfasst und vereinfacht. Davon könnten sowohl Behörden wie auch Unternehmen profitieren. "Der Entwurf des Bundesumweltministeriums führt in unserer Branche aber genau zum Gegenteil", betont Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. "Durch die unzureichende Verzahnung der Rechtselemente, zum Beispiel Wasserrecht und Immissionsschutz, würde die integrierte Genehmigung für eine Änderung einer bestehenden Chemieanlage erheblich länger dauern als bisher. Dieser Rückschritt verbessert weder Umweltschutz noch Sicherheit, verursacht aber bei allen Beteiligten höheren Aufwand und mindert so unsere Wettbewerbsfähigkeit. Das passt nicht zu den Zielen des Umweltgesetzbuches."
Nach Ansicht des VCI wird mit der vorliegenden Fassung des Umweltgesetzbuches auch nicht das Ziel erreicht, die Kosten für Genehmigungsverfahren der Industrie spürbar zu verringern: "Die vermeintlich effizienteren Vorgaben, um Verfahren zu vereinfachen oder zu beschleunigen, entlasten die Unternehmen auf der Kostenseite praktisch nicht", stellt Tillmann fest. Auch daran zeige sich, dass das Umweltministerium den Gesetzentwurf noch erheblich nachbessern müsse. Den Optimierungsbedarf habe auch ein Planspiel in Baden-Württemberg dargelegt, an dem Behörden und Chemieunternehmen beteiligt waren. "Wir müssen es schaffen, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt mit möglichst einfachen, unbürokratischen und kostengünstigen Regelungen zu erreichen. So stärken wir die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Dies schlagen auch CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vor", unterstreicht der VCI-Hauptgeschäftsführer.
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