Guter Start für europäische Chemikalienverordnung
Die Zeit zwischen der Verabschiedung der Verordnung Ende 2006 und dem Wirksamwerden ihrer Kernvorschriften wurde intensiv für die nötigen Strukturen, Begleitvorschriften und Umsetzungshilfen genutzt. Auf europäischer Ebene entstand die Europäische Chemikalienagentur ECHA, die ausführliche Informationen bereitgestellt. In Deutschland schafft das am 1. Juni 2008 in Kraft getretene REACH-Anpassungsgesetz (BGBl. I S. 922) die Grundlagen für eine effiziente und sachgerechte Durchführung der REACH-Verordnung. Hierzu gehören Straf- und Bußgeldvorschriften und die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund wurde die Bundesstelle für Chemikalien eingerichtet, die zusammen mit mehreren Fachbehörden, darunter dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung, an den europäischen Entscheidungsverfahren mitwirkt. Die Bundesstelle für Chemikalien betreibt ferner den "REACH-Helpdesk", der die Unternehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben berät. Die Anfragezahlen zeugen von einem großen Interesse der Unternehmen an diesem Angebot und sind zugleich ein Anzeichen dafür, dass REACH zu wirken beginnt.
Themen
Weiterführender Link
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Analytik- und Labortechnik-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.