Einzelne Lebensmittel sind unzulässig bestrahlt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt Daten zu bestrahlten Lebensmitteln für das Jahr 2007 vor
Fast ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewählten Proben war unzulässig bestrahlt und rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei etwa zwei Dritteln (23 Proben) der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auch getrocknete Steinpilze aus Serbien (4 Proben), frisches Obst (2 Proben), tiefgefrorene Süßwasserschnecken aus Vietnam (2 Proben), Würzmittel (eine Probe) und Kaninchenfleisch aus China (eine Probe) wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Bei rund 0,5 Prozent der Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war. Dies waren vor allem Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.
Rund 76 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfielen auf bestrahlte Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte sowie 9,5 Prozent auf Kräuter und Gewürze. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.
In Deutschland wurden rund 330 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, von denen 110 Tonnen für den Verzehr in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen waren.
Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel.
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