Human-Biomonitoring: unverzichtbares Instrument des Arbeitsschutzes und des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes
In der chemischen Industrie ist HBM bisher vor allem ein wichtiges Instrument der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Es ermöglicht eine eventuelle Aufnahme von chemischen Stoffen bei den Personen zu erfassen, die in der Produktion tätig sind. Durch Vergleich der gemessenen Konzentrationen mit Grenz- oder Referenzwerten kann festgestellt werden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erklärte: „Die deutschen Chemieunternehmen führen Biomonitoring-Programme seit vielen Jahren bei ihren Beschäftigten präventiv durch. Diese Erfahrungen sowie unsere Bewertungskompetenz zum HBM bieten wir der Bundesregierung und den Behörden für künftige umweltmedizinische Untersuchungen in der Bevölkerung an.“
Die von BMU und VCI gemeinsam organisierte Konferenz soll der Beginn eines Dialogs sein, um die Möglichkeiten, die das Human-Biomonitoring bietet, besser zu nutzen. Außerdem geht es auf der Veranstaltung auch darum, die methodischen und analytischen Grenzen zu erkennen und darüber zu diskutieren, wie HBM-Informationen verwendet werden: Denn der bloße Nachweis einer Substanz im Menschen sagt allein wenig über das damit verbundene Gesundheitsrisiko aus. Erst durch eine Risikobewertung in Verbindung mit medizinischen oder toxikologischen Daten ergeben HBM-Informationen eine Basis für solide gesundheits- und umweltpolitische Konsequenzen. Der Dialog soll durch eine Expertengruppe fachlich untermauert werden.
Machnig: „Human-Biomonitoring macht Aussagen möglich, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders belastet sind. Sorgen bereiten uns die hohen Belastungen von Kindern mit bestimmten Weichmachern (Phthalaten) und Organophosphatmetaboliten aus Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig können wir aber feststellen, dass die Belastungen mit Schwermetallen wie Blei oder Cadmium und „klassischen“ Schadstoffen wie DDT und Dioxinen ganz maßgeblich zurückgegangen sind. Hier liegen eindrucksvolle Erfolge der Umweltpolitik.“
Für einzelne Phthalate wird es voraussichtlich nach der EU-Chemikalienverordnung REACH ein behördliches Zulassungsverfahren geben. Die einschlägigen HBM-Ergebnisse sollten in den Zulassungsverfahren Berücksichtigung finden. Pflanzenschutzmittel müssen bereits behördlich zugelassen werden.
Durch die Fortschritte der chemischen Industrie im Gesundheits- und Umweltschutz habe sich ihr Eintrag von Stoffen in die Umwelt massiv verringert, erklärte Tillmann. „Produktsicherheit hat für unsere Branche Priorität. Deshalb nehmen wir neue Hinweise auf punktuelle Belastungen sehr ernst und werden sie sorgfältig prüfen.“
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