Mangelnde Berücksichtigung von Alternativmethoden in EU-Vorschriften führt zu vermeidbaren Tierversuchen
Zur Sicherheit der Verbraucher sind verschiedenste toxikologische und andere Unbedenklichkeitsprüfungen für Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, Pflanzenschutz- und Lebensmittel auf EU-Ebene vorgeschrieben. Diese Vorschriften werden je nach zuständiger Behörde in verschiedenen Formaten veröffentlicht. Sie geben den Herstellern solcher Produkte die jeweiligen Anforderungen für die Durchführung der Sicherheitsprüfungen vor. Noch immer beinhalten sie zahlreiche Tierversuche.
In den letzten Jahren wurden weltweit große Anstrengungen unternommen, gerade solche regulatorisch vorgeschriebenen Tierversuche gemäß dem Ideal der 3R-Strategie (reduce, refine, replace = verringern, verfeinern, ersetzen) möglichst zu ersetzen oder zumindest zu reduzieren. Über 40 Alternativmethoden sind so inzwischen international für die Sicherheitsprüfung anerkannt worden. Die entsprechenden Tierversuche dürfen gemäß der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere nicht mehr durchgeführt werden. So weit so gut.
Ein Sichtung der relevanten EU-Prüfvorschriften durch die Tierschutzakademie und ein Abgleich mit international anerkannten Alternativmethoden ergab jedoch, dass viele dieser Alternativen lediglich in einigen Vorschriften oder im Extremfall überhaupt nicht erwähnt werden. Stattdessen werden weiterhin Tierversuche gefordert. Oft fehlt auch ein grundsätzlicher Hinweis auf mögliche Alternativen. „Im direkten Vergleich der Vorschriften ist wegen der uneinheitlichen Formulierungen nicht nachvollziehbar, unter welchen Bedingungen ein Tierversuch verpflichtend ist und wann auf etablierte Ersatzmethoden ausgewichen werden kann“, kritisiert die Geschäftsführerin der set. Die schleppend und nicht systematisch aktualisierten Datenanforderungen für Sicherheitsprüfungen in der EU führen dazu, dass jährlich bis zu 1.300 Tiere pro Substanz unnötig in Tierversuchen eingesetzt werden.
Für die Lösung dieses Problems empfiehlt die set zwei Maßnahmen:
- Eine zentrale Stelle zu schaffen, die für das Erstellen und Aktualisieren von Datenanforderungen zuständig ist. Aufgabe dieser Stelle wäre auch das Erarbeiten einer ressortübergreifenden Strategie zur Beseitigung der Defizite.
- Weiterhin hält die set konkrete gesetzliche Vorgaben für notwendig, um zu regeln, ob und wann durch die OECD anerkann
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