Chemie-Branche arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung von REACH

Neues EU-Chemikalienrecht trat am 1. Juni in Kraft

04.06.2007

Für die chemische Industrie in Europa war der 1. Juni 2007 ein wichtiges Datum: Die neue EU-Chemikalienverordnung REACH trat nach einem jahrelangen, schwierigen Gesetz­gebungsverfahren in Kraft. Die deutschen Chemieunternehmen haben seit der Verabschiedung der Verordnung im Dezember letzten Jahres damit begonnen, REACH in die Organisation und Arbeitsabläufe zu integrieren. "Alle unsere Mitglieds­unternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die für die Umsetzung der Verordnung notwendig sind. Das gilt für Großkonzerne genauso wie für mittelständische Firmen. Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf den Startschuss von REACH vorbereitet", betont Werner Wenning, der Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI).

Auch der VCI selbst hat große Anstrengungen unternommen, um zusammen mit seinen Landes- und Fachverbänden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. So hat der VCI Leitfäden erarbeitet, die auf wichtige Fristen und Aufgaben hinweisen. Sie erklären notwendige Verfahrensschritte wie die Erstellung eines Stoffinventars, die Bedeutung der Vorregistrierung oder die Rolle des Sicherheitsdatenblattes für die Kommunikation in der Lieferkette. Zurzeit baut der VCI dazu umfangreiche Umsetzungshilfen im Internet auf.

Zum 1. Juni traten die ersten Bausteine der Verordnung in Kraft: So gelten ab sofort die Vorgaben zur Information in der Lieferkette über sicherheitsrelevante Eigenschaften der Stoffe. Hier spielt das Sicherheitsdatenblatt eine entscheidende Rolle. Für alle anderen Anforderungen gibt es Übergangsfristen von mindestens zwölf Monaten. Dies gilt auch für die Registrierung, das Herzstück der REACH-Verordnung. Bis die Chemikalienagentur in Helsinki am 1. Juni 2008 ihre Arbeit aufnimmt, müssen die Unternehmen die Zeit nutzen, um ihr Stoffportfolio zu prüfen und Geschäftsfelder sowie Kunden- und Lieferanten­beziehungen daraufhin zu analysieren. Auf der Grundlage des Stoffinventars gelte es dann zu entscheiden, so der VCI, welche Substanzen vorregistriert werden müssen.

Eine zentrale Rolle für die Akzeptanz der REACH-Verordnung in der Branche wird die neue Behörde in Helsinki spielen. "Wir hoffen, dass die Chemikalienagentur in einem Jahr voll arbeitsfähig ist. Denn nur im engen Dialog mit Helsinki kann es uns gelingen, diese gewaltige Aufgabe zu meistern", betont der VCI-Präsident.

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