Schmetterlingsmonitoring des Genmais MON810 erfordert standardisiertes Vorgehen

Bestehendes Tagfalter-Monitoring ist kein geeignetes Instrument

02.04.2008

Laut einem Entscheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Dezember 2007 darf Saatgut der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 von Monsanto in Deutschland wieder vertrieben werden. Monsanto hat zur Überwachung von Umweltwirkungen nach einer Auflage des BVL einen Monitoringplan vorgelegt. Aus diesem Plan geht unter anderem hervor, dass Daten des Tagfalter-Monitorings des Helmholz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig für die Erfassung von Wirkungen auf Tagfalter miteinbezogen werden sollen. Die Daten des bestehenden Tagfalter-Monitorings lassen jedoch keinerlei Rückschlüsse auf die Auswirkungen von genverändertem Mais zu und das Monitoring ist daher - zumindest mittelfristig - kein geeignetes Instrument, um die Auswirkungen von MON810 zu überwachen. Das UFZ hat beim BVL nachgefragt, wie dieses zur Einschätzung der Eignung gelangte, hierzu jedoch bislang keine Antwort erhalten.

In diesem Zusammenhang weist das Kompetenzfeld Biotechnologie im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) darauf hin, dass im Dezember 2007 bereits eine VDI-Richtlinie veröffentlicht wurde, mit der eine standardisierte Erfassung von Wirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen auf Schmetterlinge möglich ist (VDI 4330 Blatt 13). Diese VDI-Richtlinie wurde in zwei Jahren intensiver Arbeit entwickelt und beschreibt die standardisierte Erfassung von Tagfaltern, Nachtfaltern und Schmetterlingsraupen zur Beobachtung von Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organsimen (GVO). Bei einem Monitoring von GVO-Wirkungen auf Schmetterlinge ist es besonders wichtig, verlässliche statistische Aussagen treffen zu können. Aus diesem Grund wurde bei der Erstellung dieser Richtlinie großer Wert auf standardisierte Methoden sowie Empfehlungen zu Flächenauswahl, zum Probenahmedesign und zur statistischen Auswertung gelegt. Die Richtlinie ermöglicht mittels einer repräsentativen Beprobung, regionale und überregionale GVO-Effekte in verschiedenen, relevanten Lebensräumen zu erfassen.

Ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für geeignete und standardisierte Verfahren zur Erfassung der Wirkungen von gentechnisch verändertem Mais (MON 810) auf Schmetterlinge steht somit bereits zur Verfügung. Es wäre wünschenswert, dass das BVL auf vorhandene, geeignete und zu diesem speziellen Zweck entwickelte Standardverfahren verweist und diese in den entsprechenden Monitoringplänen der Antragsteller berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung und der Einsatz von VDI-Richtlinien für ein Monitoring gentechnisch veränderter Organismen ist zu empfehlen, da diese Richtlinien den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft repräsentieren und ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten. Der VDI ist seit 2004 damit befasst, das durch die europäische Richtlinie 2001/18/EG geforderte GVO Monitoring mit standardisierten Verfahren für Deutschland zu füllen. In diesen Richtlinien werden unter anderem der molekularbiologische Nachweis von GVO, die Expositionserfassung sowie die Wirkungen von GVO auf Flora und Fauna behandelt.

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