Wirksamer Schutz vor Bioziden
Bundesumweltministerium unterstützt Entwicklung eines effizienteren Prüfprogramms für Biozid-Produkte
Biozide sind Umweltchemikalien, die vor allem in der Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Sie finden sich in zahlreichen Alltags-Produkten wie Holzschutzmitteln, Haushaltsreinigern und Insektensprays. Auch in Möbeln, Teppichen, Schuhen und Bekleidung sind häufig Biozide enthalten, um diese Gegenstände vor Insektenbefall oder Schimmel zu schützen. Biozide können gefährliche gesundheitsschädigende Nebenwirkungen entfalten und zum Beispiel zu Lähmungen des Nervensystems oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit führen.
Biozid-Produkte dürfen daher als Konsequenz aus der Biozid-Richtline in der EU grundsätzlich nur mit behördlicher Zulassung in den Handel gelangen. Allerdings gibt es für Biozid-Produkte, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften auf dem Markt waren, Übergangsregelungen. Mit diesen Übergangsregeln sollen die sogenannten alten Biozide in einem auf 10 Jahre angelegten europäischen Prüfprogramm in das Zulassungsverfahren überführt werden. In dieser Zeit sind einige hundert biozide Wirkstoffe zu überprüfen. Davon sind allein in Deutschland 18.000 Biozid-Produkte betroffen.
Inzwischen hat sich gezeigt, dass dieses Prüfprogramm zu langsam und mit zuviel Aufwand auf der Seite der Wirtschaft und der betroffenen Behörden abläuft: Zwei Jahre vor dem offiziellem Ende des Prüfprogramms sind gerade 5 Prozent der Wirkstoffe abgearbeitet worden. Aus diesem Grunde sollen die entsprechenden Regelungen überprüft und im Sinne einer Effizienzsteigerung neu gestaltet werden.
Die Ergebnisse aus dem Workshop sollen der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden, die noch in diesem Jahr mit der Neugestaltung der EG-Regelungen beginnen will.
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