Lebensmittelsicherheit: EU sieht Rolle des Staates in der Kontrolle der Eigenkontrolle

18.05.2006

"Bei den Bestrebungen zur Lebensmittelsicherheit betont die Europäische Gemeinschaft in Ihren Verordnungen konsequent die Eigenverantwortlichkeit der Wirtschaft. Dem Staat falle dabei die Rolle zu: Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle." Dieses stellte Prof. Dr. Martin Hartig, als der in die EU-Generaldirektion entsandte, nationaler Experte für Lebensmittelsicherheit anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP). Der Landestierarzt und leitende Veterinärbeamte von BadenWürttemberg verweist dabei auf die seit 01.01.2006 unmittelbar geltende, neue EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und deren darin eindeutigen Tenor.

In Zeiten, in denen die Bevölkerung durch Themen wie den "Gammelfleisch"-Skandal oder Vogelgrippe verunsichert ist, gelte es umso mehr, die Eigenverantwortlichkeit der Lebensmittelwirtschaft herauszustellen. Dafür hat die EU maximale Handlungsfreiheit festgeschrieben, die sich allerdings in einem festen Rahmen bewegt. Hartig äußerte seine Sorge darüber, dass die deutsche Lesart möglicherweise wieder in Rufe nach mehr Verwaltungsverordnungen und mehr Staat einmünde. Dieses sei aber eindeutig nicht im Sinne der Europäischen Gemeinschaft.

Der VUP als Verband berufener Praktiker des Verbraucherschutzes unterstützt die von Hartig vorgetragene Position der EU und fordert alle Entscheidungsträger in der Wirtschaft und bei den beteiligten Behörden auf, die europäischen Vorgaben konsequent umsetzen. "Allen Rufen nach mehr Staat erteilt der VUP eine klare Absage", so der amtierender Sprecher des VUP-Präsidiums.

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